Ausbildungsförderung/Instrumente

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung für Auszubildende und Teilnehmer*innen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die nicht in ihrem Elternhaus wohnen können. Da die Ausbildungsvergütung oft nicht ausreicht, kann durch das BAB der Lebensunterhalt gesichert werden.

Informationen zur BAB finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Die Assistierte Ausbildung (AsA) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit (BA) während der Berufsausbildung. Mit der gesetzlichen Verstetigung und der Zusammenführung mit den bisherigen „ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)“ ist dieses Förderinstrument nun unter dem neuen Namen „AsA flex“ dauerhaft im SGB III verankert. Zusätzlich wurde die bisherige Begrenzung auf Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte gestrichen. Eine Altersbeschränkung besteht nicht.

Gefördert werden können alle jungen Menschen, die ohne Unterstützung keine Berufsausbildung aufnehmen oder fortsetzen können oder ein erfolgreicher Abschluss infrage steht.

Ziele der Assistierten Ausbildung sind daher: 1. die Aufnahme einer Berufsausbildung und 2. die Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung. Sie bietet förderungsberechtigten jungen Menschen Unterstützungsangebote vor und während der Berufsausbildung.

Den Teilnehmer*innen wird ein*e Ausbildungsbegleiter*in von einem Bildungsdienstleister an die Seite gestellt, die*der bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, während der Ausbildung und beim Übergang in den Beruf unterstützt. Darüber hinaus umfasst die Maßnahme Angebote zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten und Angebote zur Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Aber auch die Betriebe können individuell bei ihrem Ausbildungsmanagement vom Bildungsdienstleister unterstützt werden.

Alle Informationen von Zugangsvoraussetzungen, über die Unterstützung von Unternehmen bis zur Beantragung finden Sie in der Fachlichen Weisung und auf der Homepage der Agentur für Arbeit:

Fachliche Weisungen Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III §§ 74 – 75a SGB III: https://www.arbeitsagentur.de/datei/57-74-75-75a-sgiii_ba146639.pdf#page=3&zoom=auto,-158,759

 

Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge e.V. hat einen Klickpfad zu Fördermöglichkeiten bei Arbeit und Ausbildung erstellt: https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/aktiv-werden/klickpfad-foerdermoeglichkeit/