Duldung

Eine Duldung wird von der Ausländerbehörde erteilt, wenn eine Abschiebung im Moment nicht möglich ist (Aussetzung der Abschiebung).

Eine Duldung ist immer befristet - in der Regel auf höchstens 6 Monate (Ausnahme sind die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung). Sie wird so lange von der Ausländerbehörde verlängert, wie eine Abschiebung nicht möglich ist.

Auf der Webseite des Flüchtlingsrates Thüringen e.V. gibt es eine Informationsbroschüre zum Thema. Sie erklärt, was eine Duldung ist und in welchen Fällen eine Duldung erteilt wird. Zudem enthält die Broschüre Informationen über den Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt mit Duldung.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/sonstiger-aufenthalt/duldung/