Beschäftigungsduldung

Personen mit einer Duldung können unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung des Aufenthalts während einer Beschäftigung eine sogenannte Beschäftigungsduldung beantragen. Die Hürden für die Erteilung sind allerdings sehr hoch.

In einer Beratung kann geprüft werden, ob die Beantragung einer Beschäftigungsduldung im Einzelfall möglich und sinnvoll ist oder ob ggf. andere Regelungen greifen (z.B. Bleiberecht). Gerne leistet ein LAT-Projekt in Ihrer Nähe eine Erstberatung.

Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/ausbildungsduldung-2020_web.pdf