Bleiberecht

Für Personen mit einer Duldung ist es sinnvoll zu prüfen, ob für sie eine Bleiberechtsregelung greift, mit welcher der Aufenthalt gesichert werden kann. Die Grundlage für den Erhalt eines Bleiberechts ist immer eine nachhaltige soziale und berufliche Integration bzw. eine positive Integrationsprognose. Weitere Bedingungen sind je nach Regelung unter anderem die Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Sprachkenntnisse und die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland. In bestimmten Konstellationen kann ein Bleiberecht auch für Mitglieder der Kernfamilie der*des Antragsteller*in greifen.

Wichtige Bleiberechtsregelungen sind:

  • Bleiberecht für Jugendliche und junge Erwachsene nach § 25a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • Bleiberecht für Erwachsene nach § 25b AufenthG

  • Härtefallantrag nach § 23a AufenthG

Thüringen hat die Bleiberechtsregelungen nach den §§ 25a und 25b AufenthG durch Erlasse für die Umsetzung in Thüringen weiter spezifiziert. Das Thüringer WIR-Netzwerk hat dazu eine Arbeitshilfe erstellt und bietet Beratung an: https://www.ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2023/03/Aufenthalt-25ab.pdf

Informationen zu Härtefallanträgen in Thüringen und zur Thüringer Härtefallkommission finden Sie hier: https://justiz.thueringen.de/ministerium/haertefallkommission#c7743 Beratungen dazu können beim Flüchtlingsrat Thüringen e.V. angefragt werden.

Die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung sind auch Formen des Bleiberechts. Während dieser Duldungen kann nicht abgeschoben werden. Die betroffenen Personen haben aber gleichfalls kein Aufenthaltsrecht und bleiben ausreisepflichtig.

Das Netzwerk BLEIBERECHT STATT ABSCHIEBUNG informiert auf der Website www.bleiberechtstattabschiebung.de über bereits bestehende Möglichkeiten für ein Bleiberecht und setzt sich für eine Ausweitung der bestehenden Regelungen ein.

Informationen zum Chancenaufenthalt finden Sie hier: https://www.lat-thueringen.de/infoseiten/aufenthaltsrechtliche-aspekte/chancen-aufenthaltsrecht