Schulabschluss/fachliche Grundbildung

Ein Schulabschluss ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Es gibt folgende Möglichkeiten, um einen Schulabschluss zu erwerben und/oder zumindest eine fachliche Grundbildung in Thüringen nachzuholen.

Personen bis zu einem Alter von 18 Jahren und weniger als 10 nachgewiesenen Schulbesuchsjahren sind in Thüringen schulpflichtig (zehnjährige Vollzeitschulpflicht). Diese Jugendlichen können an einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden Schule beschult werden, um ihre Schulpflicht zu erfüllen.

An den berufsbildenden Schulen können Schüler*innen im Rahmen eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben. Je nach Sprachniveau und individuellen fachlichen Förderbedarfen können vor dem BVJ zudem spezielle Förderklassen (Vorklasse, BVJ Sprache) besucht werden. Der Besuch des BVJ-S und des BVJ ist auch nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht möglich.

Über das Landesprogramm Start Bildung können junge Erwachsene im Alter von 18 bis 35 Jahren, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und keine ausreichenden sprachlichen und fachlichen Kenntnisse für den Erwerb eines Schulabschlusses oder die Aufnahme einer Ausbildung haben, gefördert werden. Informationen zum Landesprogramm Start Bildung finden Sie hier: https://www.vhs-th.de/der-projektbereich-des-tvv-ev/start-bildung

Ziel der Qualifizierung Start Bildung ist der Übergang in ein BVJ (oder BVJ-S) oder in Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit (BvB), in denen ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben werden kann.

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