Aufenthaltserlaubnis (AE)

Eine Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn dem gestellten Asylantrag zugestimmt wird. Damit geht in der Regel auch eine Arbeitserlaubnis einher.

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, z.B. aus familiären oder humanitären Gründen.

Eine Übersicht zum Asyl- und Aufenthaltsrecht hat die GGUA Flüchtlingshilfe erstellt (Mai 2021): https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/UEbersichten_Auftitel_2021.pdf

Eine Übersicht über die verschiedenen Bleiberechtsregelungen finden Sie unter:https://www.ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2021/07/Duldung-Arbeit-Aufenthalt.pdf

In der Rubrik Aufenthaltsrechtliche Orientierung finden Sie Informationen und Links zum Thema Arbeitsmarktzugang.