Qualifizierung von Geflüchteten und Migrant*innen zur Pflegehilfs-, Betreuungs- und Servicekraft nach §§ 43b, 45a, 53c SGB XI. Eine Teilnahme am Kurs und eine anschließende Tätigkeit in diesen Arbeitsfeldern ist auch ohne formalen Bildungsabschluss möglich. Mit einem anerkannten Schulabschluss ist eine weiterführende Ausbildung als Pflegekraft oder Pflegefachkraft möglich.
Der Qualifizierungskurs beinhaltet
zu Beginn 2 Wochen Vollzeitunterricht
in der Zwischenphase ca. 22 Wochen duale Qualifizierungseinheiten (Unterricht von Montag bis Mittwoch, Praxistage von Donnerstag bis Freitag)
zum Abschluss 3 Wochen Vollzeitpraktikum
die Vermittlung theoretischer und praktischer Fachkenntnisse
den fachbezogenen Deutschunterricht
Begleitung während den Praxisphasen in den Pflegeeinrichtungen
eine sozialpädagogische Begleitung (im Kurs und bei der Arbeitsmarktintegration)
Die Teilnehmenden werden im Anschluss bei der Arbeitsplatzsuche bzw. der Suche nach einem Ausbildungsplatz (je nach Voraussetzungen) als staatlich geprüfte/r Pflegehelfer/-in oder staatlich geprüfte/-r Pflegefachmann/-frau unterstützt.