Qualifizierung von Geflüchteten und Migrant*innen zur Pflegehilfs-, Betreuungs- und Servicekraft nach §§ 43b, 45a, 53c SGB XI. Eine Teilnahme am Kurs und eine anschließende Tätigkeit in diesen Arbeitsfeldern ist auch ohne formalen Bildungsabschluss möglich. Mit einem anerkannten Schulabschluss ist eine weiterführende Ausbildung als Pflegekraft oder Pflegefachkraft möglich.
Der Qualifizierungskurs beinhaltet:
Vermittlung theoretischer und praktischer Fachkenntnisse
fachbezogenen Deutschunterricht
ein vierwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung in Wohnortnähe
sozialpädagogische Begleitung/Beratung während des Kurses und zur beruflichen Integration 3 Monate über die Kursdauer hinaus
Abschluss mit schriftlicher und praktischer Prüfung (Zertifikat)
Pro Jahr findet ein Kurs statt, der ca. 8 Monate dauert. Ferien sind in dem Zeitraum enthalten.