Wohnen/Unterbringung

Menschen, die noch im Asylverfahren sind oder eine Duldung haben, unterliegen unter bestimmten Umständen einer Residenzpflicht und/oder der Wohnsitzauflage.

Die Residenzpflicht besagt, dass man einen bestimmten Ort nicht verlassen darf. Sie bezieht sich also auf eine räumliche Beschränkung. (Bei der Wohnsitzauflage ist man an einen bestimmten Ort und/oder in einer bestimmten Wohnung/Gemeinschaftsunterkunft gebunden und darf nicht umziehen.)

Die Wohnsitzregelung besagt, dass man in einem bestimmten Bundesland wohnen muss. Wer in ein anderes Bundesland oder einen anderen Landkreis ziehen möchte, muss einen Antrag auf Umverteilung stellen.

Die Regelungen rund um Unterkunft, Wohnort und Umzug sind mitunter sehr komplex. In der Arbeitshilfe des Thüringer IvAF-Netzwerks BLEIBdran werden die drei Begriffe Residenzpflicht, Wohnsitzauflage und Wohnsitzregelung genauer beleuchtet und erklärt, welche Voraussetzungen für einen Umzug vorliegen müssen. In der Arbeitshilfe finden sich auch Verweise zu den verschiedenen Antragsmustern.

Sie finden die Publikation unter: https://www.ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2020/05/Residenzpflicht_Wohnsitzauflage_Wohnsitzregelung.pdf