Spracherwerb

Gerade für die berufliche Integration ist der Erwerb der deutschen Sprache eine wichtige Voraussetzung.

Der Zugang zu den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist abhängig vom Aufenthaltsstatus. Für Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden ist das Herkunftsland (vermeintliche Bleibeperspektive) und das Datum der Einreise nach Deutschland (vor/nach dem 01.08.2019) entscheidend. Für Personen mit einer Duldung ist die Teilnahme nur bei Besitz einer Ermessensduldung (z.B. Ausbildungsduldung) geöffnet. Der Zugang zu einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV) des BAMF ist für Personen ohne eine Aufenthaltserlaubnis nach drei Monaten gestattetem Aufenthalt offen oder nach sechs Monaten geduldetem Aufenthalt im Kontext der beruflichen Integration. Die Zugänge werden in einer Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe dargestellt (März 2020): https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/sprachfoerderung2019.pdf

Über das Landesprogramm Start Deutsch werden für Personen ohne Zugang zu den BAMF-Integrationskursen thüringenweit Deutschsprachkurse in verschiedenen Sprachniveaus angeboten. Darüber hinaus werden einzelne Modellprojekte "Arbeit und Spracherwerb" durchgeführt. Informationen zum Landesprogramm Start Deutsch finden Sie hier: https://www.vhs-th.de/start-deutsch/

Den passenenden Sprachkurs zu finden, ist mitunter nicht leicht. Die Arbeitsgruppe "Sprachliche Förderung" (AG II) des Thüringer Landesintegrationsbeirats hat deshalb für Thüringen eine Übersicht mit dem Titel "Deutsch als Zweitsprache: Angebote für neu Zugewanderte" erarbeitet. Sie führt Angebote in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Landkreisen und kreisfreien Städten auf. Die Übersicht ist nach Altersgruppen gegliedert. Im Vordergrund stehen vom Bund und vom Land Thüringen geförderte Kurse und Sprachlernangebote. Die Broschüre wird regelmäßig aktualisiert.

Der Thüringer Landesintegrationsbeirat hat außerdem eine Broschüre "Deutsch als Zweitsprache: Sprachzertifikate im Überblick" erstellt, um mehr Sicherheit im Verständnis bzw. in der Verwendung von Sprachzertifikaten zu gewährleisten.

Beide Broschüren finden Sie unter: https://justiz.thueringen.de/ministerium/lib/arbeitsgruppe

Kontaktieren Sie bei Fragen zum Spracherwerb gerne auch ein LAT-Projekt in Ihrer Nähe. Die Projektmitarbeiter*innen kennen die Kursangebote vor Ort. Zum Teil bieten auch LAT-Projekte eine berufsbezogene Sprachförderung an.

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